[1038]Vergähren, verb. irreg. neutr. (S. Gähren,) welches das Hülfswort haben erfordert. Nach Vollendung des Gährens aufhören zu gähren, im gemeinen Leben auch ausgähren. Der Most, das Bier hat vergohren. 2. Zu viel gähren, sich übergähren.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1038.