[1038] Vergallen und Vergällen, verb. regul. act. 1. Den Fisch vergällen, in den Küchen, die Galle im Ausnehmen zerreißen, und dadurch dem Fische einen bittern Geschmack beybringen, wo es auch[1038] wohl vergallen lautet. 2. Figürlich vergällt man jemanden etwas, wenn man ihm den Genuß einer angenehmen Sache im hohen Grade unangenehm macht, im hohen Grade verbittern. Das vergällt mir das Leben.
Ich wünsche mir auf dieser Welt
Nur den Genuß der Zärtlichkeiten,
Die Neid und Argwohn nicht vergällt,
Haged.
3. Nach einer andern Figur ist ein vergalltes Gemüth, ein mit bitterem Hasse und Grolle angefülltes Gemüth, in welchem Verstande vergällt nicht gewöhnlich ist.