[1051] Vergnügsam, -er, -ste, adj. & adv. mit der Nothdurft, mit seinen jedesmahligen Umständen zufrieden, ohne ein mehreres zu verlangen, und darin gegründet, im Gegensatze des unvergnügsam; Fertigkeit besitzend, sich an seinen jedesmahligen Umständen zu vergnügen, so daß vergnügsam eigentlich eine lebhaftere Zufriedenheit bezeichnet, als genügsam, obgleich dieses häufiger ist.