[1058] Das Verhängniß, des -sses, plur. die -e, welches nur in den figürlichen Fällen der zweyten Hauptbedeutung des vorigen Zeitwortes vorkommt. 1. * Die Erlaubniß, ohne Plural; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, in welcher sich noch im Oberdeutschen einige Prälaten und Äbte zu schreiben pflegen: Wir aus Gottes Verhängniß Abt u.s.f. für von Gottes Gnaden, durch Gottes Erlaubniß. 2. Eine verhängte, d.i. von einem höhern veranstaltete Veränderung, besonders die äußern Veränderungen des menschlichen Lebens, so fern sie von Gott verhängt werden, oder von einem andern aus unbekannten Ursachen herrühren, wo dieses Wort oft mit Schicksal gleich bedeutend gebraucht wird. Alle besondern Absichten der Rathschlüsse und Verhängnisse Gottes einsehen wollen, ist unsinnige Begehrlichkeit, Gell. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung ist das Verhängniß ein von einem Höhern über uns verhängtes Übel. Ein trauriges, ein hartes, ein schweres Verhängniß. Geduld in allen Verhängnissen. Es ist ein Verhängniß Gottes, ein von Gott verhängtes Übel. Da denn auch wohl das höhere unbekannte Wesen, welches außer Gott die menschlichen Veränderungen bestimmen soll, das[1058] Verhängniß genannt wird, in welchem Falle es denn gleichfalls mit Schicksal gleich bedeutend ist. Das unvermeidliche Verhängniß, Fatum.
Der Held, um den du bebtest, wenn im Streite,
Wohin ihn dein Verhängniß trug,
Der ehrne Donner von den Bergen, ihm zur Seite
Die Feldherrn niederschlug,
Raml.
Mein Verhängniß hat es so gewollt. S. auch Schicksal.
Anm. In einigen Oberdeutschen Gegenden ist dieses Wort weiblichen Geschlechts, die Verhängniß, S. -Niß; indessen ist im Hochdeutschen das ungewisse das herrschende.