[1059] Verharren, verb. regul. neutr. mit dem Hülfsworte haben, bey einigen auch mit seyn, welches in der figürlichen Bedeutung des einfachen Zeitwortes harren gebraucht wird, an einem Orte, in einem Zustande zu seyn anhaltend fortfahren, wie verbleiben, so daß ver hier eine intensive Bedeutung hat. An einem Orte verharren, bleiben, verbleiben, welche für verharren üblicher sind. Sie haben drey Tage bey mir verharret, Marc. 8, 2. Noch häufiger von einem Zustande, in welchem Falle es doch aber auch in der feyerlichen und höhern Schreibart am üblichen ist; beharren. Sie verharren in ihrer Hoffahrt, Ps. 59, 13. In der Sünde, in den Lastern verharren. Auf seiner Meinung verharren, beharren. Er verharrete bey seiner Ernsthaftigkeit. Ich verharre u.s.f. in den Unterschriften der Briefe, wie verbleiben.
Es ist zu lang verharrt im Lust- und Lasterleben,
Can.
So auch das Verharren und die Verharrung.
Anm. Im Schwed. framhärda. Im Oberdeutschen wird dieses Zeitwort gern mit dem Hülfsworte seyn verbunden, wobey es denn nicht allein das Beyspiel von verbleiben, sondern auch die Natur der Sache vor sich hat, weil das Verharren mit so wenig Thätigkeit, als möglich, verbunden ist. Das einfache Harren in der eigentlichen Bedeutung des ängstlichen Wartens ist mit mehr Thätigkeit verbunden, und bekommt daher von rechtswegen das Hülfswort haben.