[1089] Das Vermächtniß, des -es, plur. die -e, von dem vorigen Zeitworte. 1. Die letzte feyerliche Verordnung eines Sterbenden in Ansehung seines Vermögens; das Testament. Ohne Vermächtniß sterben, ab intestato. 2. Noch häufiger ist es dasjenige, was jemand in seinem Testamente einem andern vermacht; besonders eine solche Geldsumme, Legatum. Das Vermächtniß auszahlen, die einem andern vermachte Summe. Ehedem das Gemächt, Erbgemächt.