[1089] Vermáchen, verb. regul. act. 1. Durch ein veranstaltetes Hinderniß völlig verschließen, völlig zumachen, als ein sehr allgemeiner Ausdruck, der die Art und Weise unbestimmt läßt. Ich will deinen Weg mit Dornen vermachen, Hos. 2, 6. Alle Zugänge vermachen. Ein Fenster vermachen, fest verschließen. Eine Röhre, welche an einem Ende vermacht ist. Schon im Schwabenspiegel wird es für befestigen gebraucht. Ver hat hier die Bedeutung des Verschließens. 2. Einem etwas vermachen, ihm in seinem Testamente den Besitz desselben verordnen, ihn zu dessen Besitzer in seinem letzten Willen ernennen. Der Kirche tausend Thaler, jemanden sein Vermögen vermachen. Ver hat hier die erste Bedeutung der Entfernung, wie in verkaufen, verschenken u.s.f. Daher die Vermachung, besonders in der ersten Bedeutung.
Anm. Im Hochdeutschen veraltete Bedeutungen sind: 1. Sterben, umkommen, als ein Neutrum mit haben; wovon Frisch ein Beyspiel anführet. 2. Sich vermachen, ist im Niedersächsischen, sich eine Veränderung, ein Vergnügen machen, sich ergetzen, daher der Vermaak daselbst die Ergetzung, und vermaklik ergetzlich ist.