[1094] Vermissen, verb. regul. act. die Abwesenheit, den Mangel einer Person oder Sache gewahr werden, entdecken. Man vermissete den David, 1 Sam. 20, 18. Man wird mich in der Gesellschaft nicht vermissen, man wird meine Abwesenheit nicht gewahr werden, ingleichen, meine Abwesenheit wird kein Verlust für die Gesellschaft seyn. Kommen sie, die Gesellschaft vermißt sie, Gell. Ich vermisse zehn Thaler von meinem Gelde. In engerer Bedeutung, die Abwesenheit eines Dinges, als einen Verlust, folglich mit einiger Unlust, gewahr werden. Im Oberdeutschen[1094] wird es so, wie das einfache missen, häufig mit der zweyten Endung der Sache gebraucht. So mistun sie thes kindes, Ottfried. Welche Wortfügung noch in der Deutschen Bibel vorkommt. Daß man niemands vermisse. Weß man vermissen wird, 2 Kön. 10, 19. Daß man seiner Blätter nicht vermisse, Es. 27, 3. Man vermisset auch nicht dieses noch deß, Kap. 34, 16. Welche Wortfügung aber im Hochdeutschen veraltet ist.
Schon bey dem Ottfried firmissan, S. Missen.