Verrechten

[1108] Verrêchten, verb. regul. act. Mit Rechten, d.i. Processieren, durchbringen, verthun, der Menge nach erschöpfen; verprocessieren. Sein Vermögen verrechten. 2. Von Recht, die gebührende Abgabe an die Obrigkeit, ist verrechten in einigen Gegenden, die gebührende Abgabe von etwas geben, wie verzollen, versteuern, verschatzen u.s.f. Ein Grundstück verrechten. So auch die Verrechtung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1108.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika