Verschuldigen

[1130] * Verschuldigen, verb. reg. act. welches das Intensivum des vorigen ist, und ehedem in dessen zweyter und dritter Bedeutung gebraucht wurde, jetzt aber veraltet ist. Der König hat sich verschuldiget, 2 Sam. 14, 13. Sich an dem Herrn verschuldigen, 2 Chron. 19, 10. Auch für Verschuldigung, eine gesetzwidrige Handlung, wozu man eine Verbindlichkeit zur Strafe auf sich ladet, ist Verschuldung üblicher.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1130.
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