Verschwägern

[1130] Verschwägern, verb. regul. recipr. Sich mit jemanden verschwägern, durch Heirath dessen Schwager werden. Sie sind verschwägert, sind Schwäger. Daher die Verschwägerung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1130.
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