[1130]Verschwägern, verb. regul. recipr. Sich mit jemanden verschwägern, durch Heirath dessen Schwager werden. Sie sind verschwägert, sind Schwäger. Daher die Verschwägerung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1130.