[1143] Verspêrren, verb. regul. act. 1. Durch ein veranstaltetes Hinderniß von dem Zutritte anderer ausschließen. Der Weg ist versperret, gesperret. Am häufigsten mit der dritten Endung der Person. Einem den Weg, den Zutritt zu jemanden versperren. 2. An einem Orte einschließen, wofür auch einsperren üblich ist. Es war aber des Tages ein Mann drinnen versperret, 1 Sam. 21, 7. Alles vor jemanden versperren, verschließen. So auch die Versperrung.