Verwahren

[1168] Verwahren, verb. regul. act. 1. An einem sichern Orte außer der Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung setzen, an einem sichern Orte aufbehalten, wodurch es sich von bewahren unterscheidet. Sein Geld verwahren. Das Getreide in den Kornhäusern verwahren, 1 Mos. 41, 35. Die Kleider verwahren. Jemanden etwas zu verwahren geben. Man verwahret einen Gefangenen, bringt ihn in gute oder sichere Verwahrung, wenn man ihn an einen sichern Ort bringet. 2. In weiterer Bedeutung, durch äußere Sicherheitsmittel vor der Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung sichern. Etwas vor dem Roste und Motten verwahren, Bar. 6, 1. Eine Stadt mit Festungswerken verwahren. Ein Paß, welcher nicht gut verwahret ist. Einen Garten verwahren, mit einer tüchtigen Befriedigung umgeben. Sein Haus rings umher verwahren, Hiob. 1, 10. Die Thür verwahret das Haus, Bar. 6, 58. Eine Thür mit Schlössern und Riegeln verwahren. Eine Thür ist nicht gut verwahret, wenn sie leicht erbrochen oder auf ungebührliche Art geöffnet werden kann. Sich vor der Kälte verwahren, durch hinlängliche Kleidung. Ein Packet ist hinlänglich verwahret, wenn der Umschlag hinlänglich befestiget ist. 3. In noch weiterm Verstande sagt man auch, sich vor etwas verwahren, durch dienliche Mittel davor in Sicherheit setzen. In den Rechten, sich verwahren, oder sein Recht verwahren, sich oder seine Rechte durch eine Protestation in Sicherheit zu setzen suchen, daher die Verwahrung denn auch wohl so viel als eine Protestation ist. In manchen Provinzen ist sich verwahren auch sich hüthen überhaupt, sich vorsehen, besonders im Niederdeutschen, wo man dafür auch das einfache wahren gebraucht; allein im Hochdeutschen ist diese Bedeutung veraltet.

So auch die Verwahrung, nicht allein von der Handlung des Verwahrens, sondern auch von dem Zustande, da ein Ding hinlänglich verwahret ist. Etwas in Verwahrung haben, einem etwas in Verwahrung geben. In guter Verwahrung seyn.

Anm. Ver hat hier entweder eine intensive Bedeutung, oder, welches noch wahrscheinlicher ist, die Bedeutung der Verbergung, Einschließung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1168.
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