Verweser, der

[1179] Der Verwêser, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Verweserinn, von dem vorigen Zeitworte, eine Person, welche etwas verweset, die Aufsicht über dasselbe hat. In diesem Verstande war Fürweser und Verweser so viel, als ein Vormund. Jetzt gebraucht man es nur in engerm Verstande von jemanden, der eine aufgetragene Gewalt im Nahmen eines andern verweset, oder verwaltet; besonders ein Stellvertreter, Vicarius. Indessen ist es auch in dieser Bedeutung im Hochdeutschen selten, wo man es nur hin und wieder in einigen einzelnen Fällen gebraucht, und zwar theils wie Verwalter, in den Zusammensetzungen Amtsverwalter, Gerichtsverwalter u.s.f. theils in noch engerm Verstande, da man einen Amtsverwalter von einem Amtsverweser oft noch zu unterscheiden pflegt, und unter jenem denjenigen verstehet, welcher die Ökonomie, und unter diesem, der die Justiz verwaltet. Doch dieser Unterschied ist bloß willkührlich und nicht in der Abstammung gegründet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1179.
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