[1179] 2. Verwêsen, verb. regul. act. einem Dinge vorstehen, die Aufsicht über dasselbe haben, eine sehr alte Bedeutung, welche aber im Hochdeutschen veraltet ist. Man gebraucht es nur noch zuweilen für verwalten. Ein Amt verwesen, demselben vorstehen, es bekleiden, verwalten. Auch in engerer Bedeutung, demselben im Nahmen eines andern vorstehen. Siehe das folgende. So auch die Verwesung.
Anm. Schon bey dem Ottfried firwasen, in der weitern Bedeutung der Aufsicht, der Besorgung. Wachter leitete es von dem Bretagnischen Gwas, ein Knecht, Bedienter, her. Allein, wesen ist hier erweislich genug, gleichfalls der alte Infinitivus für seyn, und ver stehet für vor, so daß das Zeitwort das Latein. pracesse genau ausdruckt und mit, einem Dinge vorstehen, gleich bedeutend ist. In dem Kero lautet es noch ausdrücklich forawesen. Auch im Nieders. ist vörwesen, vorstehen.
Adelung-1793: Verwesen (1)