Verwildern

[1180] Verwildern, verb. regul. welches in doppelter Gestalt vorkommt. 1. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, wild werden. Ein zahmes Thier verwildert, wenn es viel von seiner vorigen Wildheit wieder annimmt. Ingleichen aus Mangel der Bearbeitung gleichsam zu einer Wildniß werden, ein wildes, unordentliches Ansehen bekommen. Ein Acker verwildert, wenn er entweder gar nicht, oder nicht mit der gehörigen Sorgfalt, gebauet wird. Ein Landgut verwildert, wenn es nicht in dem gehörigen guten Stande gehalten wird. Das Zimmer verwildern lassen, durch versäumte Reinigung und Ordnung. Ingleichen in moralischem Verstande. Einen jungen Menschen verwildern lassen, durch Mangel der Bildung, sowohl des Geistes, als der Sitten. Ein verwildertes Gemüth.

2. Als ein Activum, auf solche Art wild oder wilder machen, in welcher Gestalt es doch seltener gebraucht wird. Im Jagdwesen werden die Bärenfänge, Wolfsgruben u.s.f. mit Laub oder Streuling verwildert, d.i. damit bedeckt oder bestreuet, um ihnen ein wildes natürliches Ansehen zu geben.

So auch die Verwilderung, in beyden Formen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1180.
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