[1180] Verwilligen, verb. regul. welches in doppelter Gestalt gefunden wird. 1. * Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, für willigen, einwilligen. Und der König verwilligte in den Vertrag, 2 Macc. 11, 15. Sie bathen Paullum, daß er längere Zeit bey ihnen bliebe, er verwilligte aber nicht, Apost. 18, 20. Im Niederdeutschen sagt man auf ähnliche Art sich verwillen. Im Hochdeutschen ist es in dieser Gestalt veraltet, wo man es 2. Nur noch zuweilen als ein Activum gebraucht, seinen Willen zu etwas ertheilen, wofür doch bewilligen üblicher ist. Ich habe ihm noch nichts verwilliget. Es ist ihm verwilliget worden. So auch die Verwilligung.