[1235] Die Vóllmacht, plur. die -en. 1. Die einem andern ertheilte völlige Macht oder Gewalt, etwas in dessen Nahmen zu thun; ohne Plural. Jemanden Vollmacht zu etwas ertheilen, geben; ihn bevollmächtigen. Vollmacht zu etwas haben. 2. Eine Urkunde, worin jemanden eine solche Vollmacht übertragen wird, da es denn im Plural nicht Vollmächte, sondern, nach Oberdeutscher Art, Vollmachten hat; ehedem der[1235] Machtbrief. Eine Vollmacht ausfertigen. Seine Vollmacht aufweisen. Im Schwed. gleichfalls Fullmagt, im spätern Lat. Plenipotentia.