[1236] Der Vóllmeier, des -s, plur. ut nom. sing. in denjenigen Niederdeutschen Gegenden, wo man frohnbare Bauergüter unter dem Nahmen der Meiergüter hat, ein Meier, welcher ein ganzes oder völliges Gut dieser Art besitzet; zum Unterschiede von dem Halbmeier. S. Meier.