[1274] Vorjagen, verb. regul. welches in doppelter Gestalt gebraucht wird. 1. Als ein Neutrum mit dem Hülfsworte haben. (1) Einem vorjagen, vor ihm jagen, d.i. eher, als er das Jagdrecht ausüben darf; im Gegensatze des Nachjagens. (2) In einem andern Verstande jagt man jemanden vor, wenn man ihm im Fahren oder Reiten im vollen Galoppe zuvor kommt. 2. Als ein Activum, nach dem vordern Theile zu jagen oder treiben. Im Jagdwesen werden die Hirsche oder Sauen vorgejagt, sowohl, wenn sie durch den Lauf bey dem Leibschirme vorbey gejaget werden, als auch überhaupt, wenn Wildpret aufgesprenget und vorwärts gejaget wird.
Adelung-1793: Vorjagen, das