Vorläufig

[1278] Vorläufig, adj. et adv. 1. * Was vor einer Sache hergehet, und sie gleichsam verkündigt; eine veraltete Bedeutung. Das vorläufige Grücht. Ein vorläufiger Brief. 2. Was vor der Hauptsache, doch in Beziehung auf dieselbe, überhaupt und summarisch geschiehet. Sich vorläufig nach etwas erkundigen. Etwas vorläufig melden. Die vorläufige Nachricht. Vorläufige Abrede nehmen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1278.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: