Vorlaut

[1278] Vorlaut, adj. et adv. 1. Vor der gehörigen Zeit laut. So sagt man in der Jägerey, ein Hund sey vorlaut, wenn er zu hitzig ist, und ehe anschlägt, als er das Wild siehet; fährtenlaut. Der Jäger ist vorlaut, wenn er voreilig im Angeben ist, welches auch freylaut heißt. Eben so sagt man auch in andern Fällen, jemand sey vorlaut, wenn er zu früh, zu voreilig, von einer Sache spricht. 2. Vorlaut werden, heißt zuweilen auch, obgleich seltener, vorlauten. Jemand wird in einer Gesellschaft vorlaut, wenn man seine Stimme vor allen andern höret.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1278.
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