Vorlaß, der

[1277] Der Vórlaß, des -es, plur. inusit. von dem Zeitworte vorlassen, die Handlung des Vorlassens, und dasjenige, was vorgelassen wird, doch nur in einigen einzelnen Fällen. 1. Die Handlung des Vorlassens. So sagt man in der Jägerey: einem Hühnerhunde den Vorlaß geben, wenn man denselben mit einem lebendigen Feldhuhne an einer Leine in einem Zimmer oder Garten abrichtet. 2. Dasjenige, was vorgelassen wird. In der Jägerey wird der Büschel Federn, mit welchen der Falke, wenn er nicht gefangen hat, zurück gelocket wird, das Federspiel, auch der Vorlaß genannt, da es denn auch den Plural leidet. Gemeiniglich lautet dieses Wort Vorlos, S. dasselbe. Bey dem Keltern des Weines auch bey dem Destillieren des Branntweins, wird dasjenige, was zuerst ausläuft oder übergeht, der Vorlaß, bey andern der Vorlauf, und bey dem Branntwein der Vorsprung genannt. S. Vorlauf.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1277.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika