Vorlassen

[1277] Vorlassen, verb. irregul. act. S. Lassen. 1. Voran oder vorwärts lassen. Jemanden vorlassen. 2. In jemandes Gegenwart lassen. Er suchte Audienz, man ließ ihn aber nicht vor. Die Parteyen vorlassen, vor Gericht, vor den Richter. Zur Unterredung vorgelassen werden. In beyden Fällen nur in der vertraulichen Sprechart. So auch die Vorlassung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1277.
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