[1277]Vorlastig, -er, -ste, adj. et adv. an den Schiffen, wenn sie vorn schwerer gebauet, oder stärker beladen sind, als die Regeln des Gleichgewichtes es erfordern; zum Unterschiede von dem Hinterlastig.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1277.