[1286] Das Vorrêcht, des -es, plur. die -e. 1. Dasjenige Recht, nach welchem man befugt ist, etwas eher als ein anderer zu thun, das Befugniß, etwas vor dem andern zu thun. Wer befugt ist, in einem Jagdbezirke eher als andere zu jagen, oder wer in demselben das Vorjagen hat, hat das Vorrecht im Jagen. 2. In weiterm Verstande, ein jedes Recht, welches man vor einem andern, oder vor andern voraus hat, besonders so fern es sich auf äußern Stand und Würde gründet. Die Vorrechte des Adels. Die Ertheilung des Adels ist ein Vorrecht der Krone.