Vorsitz, der

[1298] Der Vorsitz, des -es, plur. inus. der Zustand, da man andern vorsitzet, den Rang im Sitzen über ihnen hat. Besonders, so fern mit diesem Range die oberste Handhabung, Leitung und Regierung einer Angelegenheit verbunden ist, da es denn das Lat. Praesidium ausdruckt. Den Vorsitz haben, sowohl überhaupt, oben an sitzen, als auch in engerm Verstande, Präses seyn. Den Vorsitz in einem Gerichte, bey einer Disputation haben, präsidieren. Unter jemandes Vorsitze disputieren, unter dessen Präsidio.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1298.
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