Vorsitzen

[1298] Vorsitzen, verb. irreg. neutr. (S. Sitzen,) welches im Hochdeutschen das Hülfswort haben, im Oberdeutschen aber seyn bekommt. 1. Einem andern vorsitzen, im Sitzen den Rang vor ihm haben, über ihn sitzen; in welcher Bedeutung es doch wenig gebraucht wird. 2. In engerm Verstande, unter mehrern nicht[1298] allein oben an sitzen, sondern auch die Leitung, Handhabung oder Regierung der Angelegenheiten unter ihnen führen; in welchem Verstande doch nur das Mittelwort vorsitzend, und zuweilen auch der Infinitiv, obgleich seltener, üblich ist. Der vorsitzende Richter, der das Präsidium in einem Gerichte führet. Der vorsitzende Lehrer bey einer Disputation, der Prozeß. Bey einer Disputation, bey einem Verhöre vorsitzen, besser den Vorsitz haben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1298-1299.
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