Vorsteher, der

[1302] Der Vorsteher, des -s, plur. ut nom. sing. 1. Eine Person, welche vorstehet, in der letzten Bedeutung des Zeitwortes,[1302] wo es doch nur in einigen Fällen gebraucht wird, eine Person zu bezeichnen, welche der Verwaltung der Güter eines andern vorstehet; Fämin. die Vorsteherinn. Daher sind die Vorsteher oder Kirchenvorsteher, verpflichtete Personen in der Gemeinde, welche den Kirchengütern vorgesetzet sind. An manchen Orten werden auch die Heimbürgen oder Syndici eines Dorfes Vorsteher genannt. Vorstand oder Vorständer waren ehedem in weiterm Verstande von einem jeden Aufseher üblich. 2. Ein Ding, welches vorstehet; doch nur in der Anatomie, wo die Vorsteher zwey kugelige Drüsen unter dem Halse der Harnblase sind: Lateinisch Prostatae.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1302-1303.
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