[1312]Vorwarten, verb. regul. neutr. mit haben. Einem vorwarten, in den Rechten, auf dem Wege auf ihn lauern, in der Absicht, Rache an ihm zu üben. S. Wegelagerung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1312.