[1387] Der Wardeīn, des -es, plur. die -e, ein verpflichteter Beamter, welcher den Gehalt der Metalle und Mineralien zu untersuchen hat. Daher der Münzwardein, wenn er dieses Amt in den Münzanstalten, Bergwardein, wenn er es bey einem Bergwerke verwaltet.
Anm. Es ist entweder unmittelbar aus dem mittlern Lateine Guardianus, oder von den davon gemachten Ital. Guardiano, und Französ. Guardien, gebildet, daher es ehedem auch Guardein geschrieben wurde. Allein, es scheinet nicht, daß Guardianus hier zunächst von Guarda, Aufsicht, abstamme, sondern von dem alten Deutschen werden, schätzen, würdigen, gemacht worden. S. das folgende.