[377]Der Wardein (Guardein, Waradein): so wird derjenige verpflichtete Beamte genannt, welcher den Gehalt der Metalle und Mineralien untersuchen muß. Bei dem Münzwesen heißt dieser Münzwardein; beim Bergwesen Bergwardein.
Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 6. Amsterdam 1809, S. 377.