[1435] Der Wẽgweiser, des -s, plur. ut nom. sing. 1. Eine Person, welche einem andern den Weg weiset, oder zeiget. 2. Eine Säule mit Armen, welche auf die Wegscheiden gesetzt wird, und den Ort, wohin jeder Weg gehet, benennet; ehedem Leitsage. Es ist von Wēg, via, und das einzige von dessen Zusammensetzungen, welches das e nach dem g nicht hat, obgleich dieses deshalb doch gelinde lautet.