Wegweiser

[8] Wegweiser, 1) hölzerne Säule mit Armen, welche an Scheidewegen aufgestellt ist; auf den Armen ist der Ort genannt, zu welchem der Weg führt, zuweilen auch die Entfernung zu demselben. Auch bestehen W. aus viereckigen steinernen Säulen, auf welche Hände, die nach der Gegend zeigen, wohin der Weg führt, eingehauen sind. In England verfertigt man eiserne W.; man läßt nämlich die Arme von Eisen gießen, in denen Ortsnamen u. Stundenzahl der Entfernung durchbrochen erscheinen; 2) Buch, welches die Anleitung zur Besichtigung einer Stadt od. Gegend enthält; 3) so v.w. Routier; 4) ein Gang, welcher die vorliegenden Gänge durchschneidet; 5) eine Schicht von fettigem, schwarzem Thon, mit Pflanzenabdrücken, welche ein Steinkohlenlager in der Nähe vermuthen läßt; 6) so v.w. Tausendbein.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 8.
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