[1437]Wehklagen, verb. regul. neutr. mit dem Hülfsworte haben, eine solche Klage führen, oder hören lassen; im gemeinen Leben, lamentiren. Über etwas wehklagen. Daher das Wehklagen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1437.