Wehklage, die

[1437] Die Wehklage, plur. die -n. 1. Laute Klage über einen hohen Grad des Schmerzens, oder über ein drückendes Uebel. Besonders das ehemahlige Klagegeschrey vor den Sterbehäusern. 2. Bey dem großen Haufen, eine Art Gespenst, welches durch sein Klagegeschrey Menschen vor gefährlichen Örtern warnen soll; die Klagefrau. Ein noch von den Wenden herrührender Aberglaube, welcher 1798 einem Stückknechte sehr traurig ward, der bey der Nacht in den sumpfigen Rohrteich bey Wermsdorf gerieth, und darin umkommen mußte, ungeachtet er drey Tage und Nächte um Hülfe schrie, weil man sein Geschrey für die Stimme der Wehklage hielt, welche jedermann vor dieser Gegend warne. 3. Eine Art Nachtvogel, besonders auf dem Harze, welcher zu gewissen Zeiten eine klägliche Stimme hören läßt, die Klagemutter, Todtenuhr. S. Klagefrau.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1437.
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