[1505] Der Wêrkmeister, des -s, plur. ut nom. sing. 1. Ehedem derjenige, welcher die Krieges-Maschinen und das grobe Geschütz in seiner Aufsicht hat, und damit umzugehen weiß; ein Zeugmeister, Feuerwerker u.s.f. 2. Derjenige, welcher die Aufsicht über einen Bau hat, der Baumeister; im Hochdeutschen gleichfalls veraltet. 3. Der Aufseher oder Vorsteher einer Fabrik. 4. Bey vielen Handwerkern, wird der erste oder vornehmste Gesell, welcher die Arbeit regieret und anordnet, der Werkmeister genannt.