Werkmeister [1]

[105] Werkmeister, 1) bei verschiedenen Handwerkern der erste Geselle, welcher die Arbeit leitet u. anordnet; 2) der Aufseher od. Leiter einer Abtheilung od. Arbeitsbranche einer Fabrik, einer Spinnerei, eines Werkhauses. Zu ihrer technischen Ausbildung hat Sachsen eine besondere Werkmeisterschule, welche, nachdem eine frühere ähnliche Schule in Freiberg aufgelöst worden war, seit 1855 in Chemnitz besteht mit einem 11/2jährigen Cursus für W., Mühlenbauer, Brunnenmacher u. Röhrenmeister; 3) der, welcher die Aufsicht über einen Bau u. die dabei gebrauchten Werkleute hat; 4) sonst der die Kriegsmaschinen u. das grobe Geschütz unter seiner Aufsicht hatte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 105.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: