[1522] Die Wíderlage, plur. die -n. 1. Ein Ding, welches widerhält; nur noch in einigen Fällen. So wird in der Baukunst eine Mauer, ein Pfeiler, u.s.f. welcher dem Drucke eines Gewölbes oder eines Bogens widerstehet, eine Widerlage genannt. 2. In den Rechten, dasjenige, was der Frau in Ansehung ihres Brautschatzes und zu dessen Sicherheit von dem Manne ausgesetzet wird; das Gegenvermächtniß.