[1522] Wíderlegen, verb. regul. act. ich widerlege, habe widerlegt, die Unrichtigkeit einer Sache mit Gründen beweisen. Ein Vorgeben widerlegen. Jemanden widerlegen, ihn von einem Irrthume überführen. Daher die Widerlegung, plur. die -en, so wohl die Handlung, als auch die Schrift, welche sie enthält.