[1523] Der Wíderruf, des -es, plur. inusit. die förmliche Erklärung seiner geänderten Überzeugung oder Gesinnung, die Aufhebung einer Behauptung oder eines Befehles, durch eine nachfolgende Erklärung. Widerruf thun, etwas widerrufen. Wenn er sein Wort einmahl gegeben hat, so ist an keinen Widerruf zu gedenken.