Wiedersagen

[1536] Wiedersagen, verb. regul. act. etwas, das einem gesagt worden, einem andern sagen, besonders wenn es dem ersten unter der Bedingung der Verschwiegenheit war gesagt worden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1536.
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