Wiederschaffen

[1536] Wiederschaffen, verb. regul. act. machen, veranstalten, daß eine Sache zurück an ihren vorigen Innhaber komme. Einem etwas wiederschaffen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1536.
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