[1538]Wiegeln, verb. regul. act. welches ein Iterativum von wiegen und wegen in bewegen ist, aber nur in dem zusammen gesetzten aufwiegeln vorkommt. S. dasselbe.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1538.