[1577] Die Wirthschaft, plur. die -en. 1. Die Handhabung eigenen oder fremden Vermögens, der Inbegriff der Nahrungsgeschäfte, und deren Verwaltung, sowohl überhaupt, aller häuslichen Geschäfte, oder auch nur der zusammen gehörigen Geschäfte einer Art; ohne Plural. Die Wirthschaft verstehen. Der Wirthschaft vorstehen. Eine gute, schlechte Wirthschaft führen. Die Hauswirthschaft, Landwirthschaft, Feldwirthschaft, Forstwirthschaft, Gastwirthschaft u.s.f. In engerer Bedeutung gebraucht man es theils von dem Inbegriffe der häuslichen Geschäfte; so sagt man z.B. jemand habe seine eigene Wirthschaft, wenn er die häuslichen Geschäfte selbst verwalten und besorgen läßt; theils von dem Inbegriffe der zu einem Gast- oder Schenkwirthe gehörigen Geschäfte, und deren Verwaltung. Wirthschaft treiben, ein Gast- oder Schenkwirth seyn. Die Wirthschaft verpachten. Im gemeinen Leben ist Wirthschaft oft die Handhabung eines jeden Geschäftes, aber gemeiniglich nur im verächtlichen Verstande, von einer verworrenen, schlechten Handhabung desselben. Sie haben eine schöne Wirthschaft in dem Garten angerichtet. Was ist das für eine Wirthschaft? 2. Eine Lustbarkeit bey Hofe, nach welcher die häuslichen Geschäfte eines Gastwirthes in einer Verkleidung vorgestellet werden. 3. Der Inbegriff der zu den häuslichen Geschäften gehörigen Personen, eine Familie. So sagt man oft, ein Dorf bestehe aus zwanzig Wirthschaften, wenn es aus so vielen Familien bestehet.
Anm. Das Wort ist alt, und lautet schon bey dem Notker und andern Wirthscaft, wird aber daselbst am häufigsten von einem Schmause, einer Gasterey gebraucht, von Wirth, so fern derselbe den Gästen entgegen gesetzet ist.