Wirthschaften

[1577] Wirthschaften, verb. regul. neutr. Wirthschaft treiben, eigenes oder anvertrautes Vermögen handhaben, da es denn nach dem verschiedenen Umfange des Substantives wieder in verschiedenen Bedeutungen gebraucht wird. Oft bedeutet es überhaupt, anvertraute Nahrungsgeschäfte verwalten. Wer z.B. einen anvertraueten Wald nicht forstmäßig benutzet, von dem sagt man, er wirthschafte schlecht oder übel. In engerer Bedeutung bezeichnet es bald Landwirthschaft haben, oder treiben, ein Landwirth seyn, bald Gast- oder Schenkwirthschaft treiben, ein Gast- oder Schenkwirth seyn. Ferner im gemeinen Leben, ein Geschäft auf eine verworrene Art verwalten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1577.
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