[1597] Wohlgelehrt, adj. in einem hinlänglichen beträchtlichen Grade gelehrt, nur noch als ein Titel gelehrter Personen von geringerm Range, da es denn weniger ist, als Hochwohlgelehrt, (welches doch schon veraltet ist,) und Hochgelehrt. Im Abstracto, Ew. Wohlgelehrten, ist dieses Wort nicht üblich.