Wohlgemeint

[1597] Wohlgemeint, adj. et adv. von der R.A. es wohl meinen, aus einer guten Absicht herstammend. Ein wohlgemeinter Rath.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1597.
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