Zeidelgut, das

[1671] Das Zeidelgut, des -es, plur. die -güter, in verschiedenen Provinzen, besonders im Nürnbergischen, ein Bauergut, welches das Recht hat, Bienen in dem Reichsforste zu halten und zu zeideln. Im Nürnbergischen gibt es dreyerley Güter dieser Art: Zeidelmütter, unmittelbare Zeidelgüter, welche mittelbare, oder Afterlehengüter von sich abhängen haben, welche letztern Zeildeltöchter heißen, und einschichtige Zeidelgüter, welche zwar auch unmittelbar sind, aber keine Zeideltöchter haben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1671.
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