[1671] Das Zeidelgut, des -es, plur. die -güter, in verschiedenen Provinzen, besonders im Nürnbergischen, ein Bauergut, welches das Recht hat, Bienen in dem Reichsforste zu halten und zu zeideln. Im Nürnbergischen gibt es dreyerley Güter dieser Art: Zeidelmütter, unmittelbare Zeidelgüter, welche mittelbare, oder Afterlehengüter von sich abhängen haben, welche letztern Zeildeltöchter heißen, und einschichtige Zeidelgüter, welche zwar auch unmittelbar sind, aber keine Zeideltöchter haben.